Das Kennlerngespräch ist selbstverständlich kostenlos.
Im Gespräch werden alle Bedürfnisse aufgenommen und Maßnahmen vorgestellt und erläutert.
Wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wurde, sind unsere Leistungen mit Ihrer Pflegekasse abrechenbar! Folgendes Budget steht Ihnen dabei zur Verfügung:
Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI
Bei Bewilligung eines Pflegegrades (PG 1 - 5) stehen Ihnen 131,- € / Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung (§45b SGB XI). Dieses Geld wird nur dann freigegeben, wenn eine bei der Pflegekasse gemeldete Einrichtungen diese Leistungen übernimmt.
Die 131,- € lassen sich ansparen, verfallen aber zum 30.06. des Folgejahres
Zu den Betreuungsleistungen zählen z.B.:
- gemeinsame hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Begleitung bei Einkäufen
- spazieren gehen, vorlesen, Gesellschaftsspiele, Gedächtnistraining
- Förderung von Alltagskompetenzen
- Förderung sozialer Kontakte
Zu den Entlastungsleistungen zählen z.B.:
- Reinigung des Haushalts
- Wäschepflege
- Botengänge
- Einkäufe
Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags
nach § 45b SGB XI
Mit dem Umwandlungsbudget können ausschließlich zusätzliche Entlas-tungsleistungen „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ finanziert werden.
Wieviel maximal?
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 318,40 Euro/Monat
- Pflegegrad 3: 598,80 Euro/Monat
- Pflegegrad 4: 743,60 Euro/Monat
- Pflegegrad 5: 919,60 Euro/Monat
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Mit der Verhinderungspflege finanziert man die Kosten für eine andere Pflegeperson bei Krankheit, Erholungsurlaub oder sonstigen Gründen der Verhinderung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise über das ganze Jahr verteilt werden. Wird sie nicht in Anspruch genommen, verfällt das Budget zum Jahresende.
Wieviel?
- PG 2 - 5 = 1.685 Euro/Jahr
- Sollte ein höherer und längerer Bedarf an Verhinderungspflege notwendig sein, kann bis maximal 806 € (50 %) des Restbudgets aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden
Unsere Preise:
Leistungen über den Entlastungsbetrag:
34,- € pro Stunde, zzgl. 3,00 € Hausbesuchspauschale
Leistungen über die Verhinderungspflege:
34,- € pro Stunde, zzgl. 3,00 € Hausbesuchspauschale
Sie benötigen Hilfe bei der Antragsstellung bei Ihrer Pflegekasse?
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern!
02043-27 33 943